Susanne Reinhardt                   

Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht & Mediation  
                      

Was ist eigentlich Mediation???

Mediation bedeutet Vermittlung. Es ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten.

Die Konfliktparteien (Medianten) gelangen mit Unterstützung eines Dritten, der unparteiisch ist (Mediator), zu einer einvernehmlichen Lösung und Vereinbarung.

Das Vorgehen spart Zeit und Nerven und führt zu einer Lösung mit der alle Konkliktparteien gut leben können. Insbesondre bei Erbengemeinschaften aber auch im Familienrecht ist dies eine gute Alternative, oder auch eine begleitende Methode zu einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren.

Informieren sie sich in meiner Kanzlei über die verschiedenen Möglichkeiten der Konfliktbeilegung.