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Aktuelle Entscheidung des Frankfurter OLG 12/2021 aus dem Pflichtteilsrecht
Leitsatz:
Ein Erbe kann grundsätzlich durch Schätzung eines hessichen Ortsgerichtes seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 2314 BGB nachkommen.
In dem Fall ging es darum, dass der Alleinerbe gemäß der Aufforderung des Pflichtteilsberechtigten ein Wohnhaus mit Grundstück schätzen ließ.
Der Pflichtteilsberechtigte wollte die Schätzung nicht anerkennen und verlangte die Erstellung eines Sachverständigengutachtens bezüglich des Grundstückes durch einen vereidigten Sachverständigen.
Das Oberlandesgericht entschied zu Gunsten des Erben.
Ein Anspruch auf die Vorlage eines Grundstücksgutachtens, das durch einen unparteiischen und vereidigten Sachverständigen erstellt worden wäre, besteht nicht.Dies sieht der §2314 BGB nicht zwingend vor.